Waffencheck

Waffen wie Schwerter, Äxte oder Stäbe sind essentielle Bestandteile vieler Cosplays. Damit Ihr am Ende nicht wehrlos auf der Convention unterwegs sein müsst, gilt es folgende Regeln für Eure Waffen zu beachten:

Eure Waffen werden in 3 Kategorien eingeteilt.

 

1. Erlaubte Waffen ...

  • ... dürfen auf das Gelände mitgenommen und während der gesamten Convention frei mitgeführt werden.
  • ... werden nicht am Waffencheck markiert, müssen dennoch vorgezeigt werden.
  • ... dürfen nicht größer als 120cm sein.
  • ... müssen aus Plastik, Schaumstoff oder weichem Holz sein.
  • ... dürfen keinen harten Kern aus Metall oder Holz haben.
Als solche Waffen zählen z.B. Plastik- und LARP-Waffen, die keine Wurfwaffen darstellen, oder Wurfwaffen aus den oben genannten Materialien, die fest mit dem Rest des Cosplays verbunden sind.
Nerf-Guns und ähnliche Spielzeugwaffen, die Munition aus Schaumstoff verschießen, können auf das Gelände mitgeführt werden, dürfen dort aber nicht geladen sein.

 

2. Beanstandete Waffen ...

  • ... müssen am Waffencheck/der Garderobe abgegeben werden.
  • ... werden nur für Foto- und Videoaufnahmen oder Veranstaltungen an Euch ausgehändigt und müssen direkt danach wieder am Waffencheck/Garderobe abgegeben werden.
  • ... werden von uns markiert, um ein Unterscheiden der Waffen eindeutig zu machen.
  • ... dürfen bei Verlassen der Convention wieder am Waffencheck/Garderobe abgeholt werden.

Zu diesen Gegenständen gehören unter anderem Waffen mit einer Länge von mehr als 120 cm oder Gegenstände, die Metall in geringen Mengen verbaut haben.

 

3. Verbotene Waffen ...

  • ... sind alle Gegenstände, die unter das WaffG §1 Abs. 2 fallen, wie z. B. stumpfe oder geschärfte Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen aller Art, Steinschleudern, Schlagringe, Pyrotechnik oder Würgewaffen.
  • ... Wurfwaffen, egal aus welchem Material, die nicht fest mit dem Rest des Cosplays verbunden sind.
  • ... Sportwaffen wie Softair- und Paintballwaffen sowie funktionsfähige Bögen oder Armbrüste.
Personen, die verbotene Waffen auf das Veranstaltungsgelände mitnehmen, wird ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen. Gegebenenfalls werden solche Personen an die Strafverfolgungsbehörde übergeben.

Die Helfer behalten sich vor, Waffen individuell zu bewerten und abzunehmen. Falls Ihr mit der Entscheidung nicht einverstanden seid, wird ein Orga-Mitglied eine Entscheidung fällen. Diese ist endgültig und nicht anfechtbar.